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   VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 CS 12.1965   

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VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 CS 12.1965 (https://dejure.org/2013,2559)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.01.2013 - 11 CS 12.1965 (https://dejure.org/2013,2559)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Januar 2013 - 11 CS 12.1965 (https://dejure.org/2013,2559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf der Fahrlehrerlaubnis; Unzuverlässigkeit; Verkehrsverstöße außerhalb der Fahrlehrertätigkeit; Sofortvollzug bei Berufsausübungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 CS 12.1965
    Bei der sofortigen Vollziehung eines Berufsausübungsverbots sei das nur unter strengen Voraussetzungen zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl. BVerfG, B. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. insbesondere B. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 - BVerfGK 17, 228) ist die sofortige Vollziehung eines Berufsausübungsverbots nur unter strengen Voraussetzungen zur Abwehrung konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft.

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. BVerfG, B. v. 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 - BVerfGE 44, 105/117 ff.; BVerfG, B. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 - BVerfGK 17, 228; v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - BVerfGK 2, 89).

  • BVerwG, 01.06.1965 - I C 34.63

    Erlaubnispflicht für den Betrieb von Fahrschulen - Inhaltliche Ausgestaltung der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 CS 12.1965
    Die Vorschriften über die an Fahrschulinhaber zu stellenden Anforderungen sind, wie das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit seiner Entscheidung zur Rechtsgültigkeit der Fahrlehrerverordnung (U. v. 1.6. 1965 - I C 34.63 - BVerwGE 21, 203) ausgeführt hat, gewerberechtlicher Art. Ihre Verletzung führt in den in § 21 Abs. 2 FahrlG genannten Fällen zum Widerruf der Fahrschulerlaubnis.
  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 CS 12.1965
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. BVerfG, B. v. 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 - BVerfGE 44, 105/117 ff.; BVerfG, B. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 - BVerfGK 17, 228; v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - BVerfGK 2, 89).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 CS 12.1965
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. BVerfG, B. v. 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 - BVerfGE 44, 105/117 ff.; BVerfG, B. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 - BVerfGK 17, 228; v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - BVerfGK 2, 89).
  • BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96

    Gewerberecht - Fahrschullehrer, Widerruf einer Fahrschulerlaubnis wegen fehlender

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 CS 12.1965
    Aber auch ein mehrfacher Verstoß gegen die Pflichten genügt noch nicht für die Annahme der Unzuverlässigkeit des Antragstellers in dem für die rechtliche Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG vom 30.10.1996 NVwZ-RR 1997, 284), hier des Bescheids der Antragsgegnerin vom 14. Juni 2012.
  • VGH Bayern, 09.02.2011 - 11 CS 10.3056

    Fahrlehrer darf wegen Verbreitens pornographischer Schriften vorerst nicht weiter

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 CS 12.1965
    Auch ein einmaliges Fehlverhalten kann die Unzuverlässigkeit dann begründen, wenn es schwer wiegt und ein sicheres Symptom für eine Gesinnung oder Lebenseinstellung ist, die eine ordnungsgemäße Ausübung des angestrebten Berufs nicht erwarten lässt (BayVGH, B. v. 9.2.2011 - 11 CS 10.3056 - VD 2011, 261; Eckhardt, Kommentar zum Fahrlehrergesetz, 6. Aufl. 1999, § 2 Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.05.2011 - 11 CS 11.982

    Widerruf der Fahrschulerlaubnis und der Fahrlehrerlaubnis; Wegfall der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 CS 12.1965
    Denn der Begriff der Unzuverlässigkeit beinhaltet eine Prognoseentscheidung, d.h., dass die Zuverlässigkeit dann nicht mehr gegeben ist, wenn der Betroffene nach dem Gesamtbild seines Verhaltens keine Gewähr für eine künftige ordnungsgemäße Ausübung seines Gewerbes und eine gewissenhafte Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten bietet (vgl. BayVGH, B. v. 30.5.2011 - 11 CS 11.982 - Rn. 25; Dauer, Fahrlehrerrecht, 2010, § 21 Nr. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2008 - 8 B 457/08

    Zuverlässigkeit eines seinen Fahrschülern trotz eines bestehenden Fahrverbots

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 CS 12.1965
    1.3 Daneben mag aber auch die Verletzung sonstiger sich nicht unmittelbar aus dem Fahrlehrergesetz ergebender Pflichten in Betracht kommen, die den Betroffenen als Fahrlehrer treffen, wie etwa die Pflicht zu eigenem vorbildlichen Verhalten im Straßenverkehr (vgl. hierzu OVG Berlin, U. v. 15.11.1972, VRS 44, 479; vgl. auch OVG NW, B. v. 28.4.2008 - 8 B 457/08 - : Neben spezifischem Verstoß gegen Fahrlehrerpflicht Registrierung von 19 Punkten im Verkehrzentralregister).
  • VG Düsseldorf, 25.01.2016 - 6 L 3816/15

    Fahrlehrerlaubnis; Widerruf; Terroristische Vereinigung

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 11 CS 12.1965 -, juris Rn. 19; Dauer, Fahrlehrerrecht, 2010, FahrlG § 2 Nr. 9, S. 21.

    Eine Bewährung des Antragstellers dahingehend, dass er seine radikal-religiösen Ansichten aufgegeben und sich dauerhaft von seinem salafistisch-extremistischen Umfeld abgewandt hat, kann im entscheidungserheblichen Zeitpunkt der Zustellung des Widerrufsbescheids, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 1 B 197/96 -, juris Rn. 4 ff. (= NVwZ 1997, 284) zum Widerruf einer Fahrschulerlaubnis nach § 21 Abs. 2 Satz 1 FahrlG; OVG NRW, Beschluss vom 28. April 2008 - 8 B 457/08 -, juris Rn. 7 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 11 CS 12.1965 -, juris Rn. 19, 26, (noch) nicht angenommen werden.

  • VG Gelsenkirchen, 02.11.2021 - 18 K 284/21

    Fahrlehrer, unzuverlässig, gröbliche Pflichtverletzung, sexuell konnotiertes

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 11 CS 12.1965 - juris Rn. 19 und 21, und Beschluss vom 30. Mai 2011 - 11 CS 11.982 - juris Rn. 25.

    vgl. VGH BW, Beschluss vom 8. August 2002 - 9 S1039/02 - juris Rn. 6; ähnlich: BayVGH, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 11 CS 12.1965 - juris Rn. 21.

    Dadurch hat er sich im für die rechtliche und tatsächliche Beurteilung des Sachverhalts allein maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Widerrufsverfügung - hier vom 20. Januar 2021 -, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 1 B197.96 - juris Rn. 4-6; BayVGH, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 11 CS 12.1965 - juris Rn. 26, als unzuverlässig zur Ausübung des Fahrlehrerberufs erwiesen.

  • VG Würzburg, 19.11.2014 - W 6 K 13.384

    Verstöße gegen Pflichten im Zusammenhang mit einem Aufbauseminar

    So dürfen auch Verstöße, die im Verkehrszentralregister getilgt sind, entsprechend dem Rechtsgedanken des § 29 Abs. 8 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 2 Nr. 4 StVG dem Betreffenden nicht mehr vorgehalten und zu seinem Nachteil verwertet werden (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2013 - 11 CS 12.1965 - juris).

    Damit kann aber auch dieser Verstoß nicht mehr im Rahmen der Prüfung der Zuverlässigkeit berücksichtigt werden (zu der Nichtverwertbarkeit eines Verstoßes im Rahmen des Widerrufs der Fahrlehrererlaubnis aufgrund der der Tilgung im Gewerbezentralregister vergleichbaren Tilgung im Verkehrszentralregister vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2013 - 11 CS 12.1965 - juris).

    Zwar kann auch ein einmaliges Fehlverhalten die Unzuverlässigkeit dann begründen, wenn es schwer wiegt und ein sicheres Symptom für eine Gesinnung oder Lebenseinstellung ist, die eine ordnungsgemäße Ausübung des angestrebten oder ausgeübten Berufs nicht erwarten lässt (BayVGH, B.v. 28.1.2013 - 11 CS 12.1965 und B.v. 9.2.2011 - 11 CS 10.3056 - beide juris).

    D.h. die Unzuverlässigkeit liegt nur dann vor, wenn eine Prognose zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ergibt, dass der Betreffende nach dem Gesamtbild seines Verhaltens keine Gewähr für eine zukünftig ordnungsgemäße Ausübung seines Gewerbes und eine gewissenhafte Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten bietet (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2013 - 11 CS 12.1965 und B.v. 30.5.2011 - 11 CS 11.982 - beide juris).

  • VG Regensburg, 15.05.2014 - RO 5 K 13.332

    Örtliche Zuständigkeit für den Widerruf der Fahrlehrererlaubnis, wenn der Behörde

    Dieser Rechtsgedanke kann auf die im Rahmen des § 8 Abs. 2 Satz 1 FahrlG heranzuziehenden Tatsachen übertragen werden (BayVGH vom 28.1.2013, Az. 11 CS 12.1965 ), so dass nur solche Eintragungen Grundlage der Unzuverlässigkeitsprognose sein können, die zum Zeitpunkt des Bescheidserlasses noch nicht im Verkehrszentralregister zu tilgen waren.

    In der Rechtsprechung ist es anerkannt, dass einen Fahrlehrer grundsätzlich die Pflicht zu eigenem vorbildlichen Verhalten im Straßenverkehr trifft (BayVGH vom 28.1.2013, Az. 11 CS 12.1965 ; OVG NW vom 28.4.2008, Az. 8 B 457/08 ; OVG Berlin vom 15.11.1972, VRS 44, 479), weshalb auch Verkehrsverstöße eines Fahrlehrers, die dieser nicht bei der Ausbildung von Fahrschülern begangen hat, geeignet sein können, die Unzuverlässigkeit als Fahrlehrer zu begründen.

    Voraussetzung ist insoweit, dass die Verletzung dieser Pflicht hinsichtlich Häufigkeit und Schwere die Prognose erlaubt, der Betreffende werde wegen dieses Fehlverhaltens seine Fahrschüler nicht zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Straßenverkehr anleiten können (BayVGH vom 28.1.2013, Az. 11 CS 12.1965 ; vgl. auch VG München vom 10.10.2006, Az. M 16 K 06.2051 ).

  • OVG Sachsen, 14.12.2020 - 6 B 162/20

    Fahrlehreranwärterbefugnis; Fahrlehrerbefugnis; einstweilige Anordnung;

    Der Begriff der Unzuverlässigkeit beinhaltet eine Prognoseentscheidung, d. h., dass die Zuverlässigkeit dann nicht gegeben ist, wenn der Betroffene unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach dem Gesamtbild seines Verhaltens keine Gewähr dafür bietet, den Beruf des Fahrlehrers künftig ordnungsgemäß auszuüben und seine gesetzlichen Pflichten gewissenhaft zu erfüllen zu können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. Februar 1997 - 1 B 34.97 -, juris, Rn. 8 [zum Gewerberecht]; OVG NRW, Beschl. v. 29. November 2018 - 8 B 717/18 -, juris Rn. 7 ff.; BayVGH, Beschl. v. 28. Januar 2013 - 11 CS 12.1965 -, juris Rn. 19).

    Dabei kommt insbesondere der Pflicht zum eigenen vorbildlichen Verhalten im Straßenverkehr erhebliches Gewicht zu (BVerwG, Beschl. v. 29. November 1982 - 5 B 62.81 -, juris Rn. 4; BayVGH, Beschl. v. 28. Januar 2013 - 11 CS 12.1965 -, juris Rn. 22; Kirchner, in: Lütkes/Bachmeier/Müller/Rebler, Straßenverkehr, Stand: 1. Mai 2019, § 2 FahrlG, S. 9).

  • VG Regensburg, 26.03.2013 - RO 5 S 13.355

    Zum Umfang der Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs von

    Es muss sich dann um Verstöße handeln, die hinsichtlich Häufigkeit und Schwere die Prognose erlauben, der Betreffende werde wegen dieses Fehlverhaltens letztlich seine Fahrschüler nicht zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Straßenverkehr anleiten (BayVGH vom 28.1.2013, Az. 11 CS 12.1965 ; OVG Nordrhein-Westfalen vom 28.4.2008, Az. 8 B 457/08 ).

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (so jüngst für den Widerruf einer Fahrlehrerlaubnis: BayVGH vom 28.1.2013, Az. 11 CS 12.1965 m.w.N.).

    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist dieser Betrag nach Nr. 1.5 des Streitwertkataloges zu halbieren (vgl. BayVGH vom 28.1.2013, Az. 11 CS 12.1965 ).

  • VG München, 04.08.2015 - M 16 K 15.2111

    Widerruf der Fahrlehrerlaubnis; Unzuverlässigkeit; Ablauf der Fahrerlaubnis;

    Denn der Begriff der Unzuverlässigkeit beinhaltet eine Prognoseentscheidung, d.h., dass die Zuverlässigkeit dann nicht mehr gegeben ist, wenn der Betroffene nach dem Gesamtbild seines Verhaltens keine Gewähr für eine künftige ordnungsgemäße Ausübung seines Gewerbes und eine gewissenhafte Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten bietet (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2013 - 11 CS 12.1965 - juris Rn. 19 unter Bezugnahme auf B.v. 30.5.2011 - 11 CS 11.982 - juris Rn. 25; B.v. 28.1.2013 - 11 CS 12.1965 - juris Rn. 19; Dauer, Fahrlehrerrecht, 2010, § 8 FahrlG Nr. 15).

    Das ist nur dann der Fall, wenn er damit zugleich seine Berufspflichten als Fahrlehrer gröblich verletzt, also solche Pflichten, die ihm im Zusammenhang mit der Ausbildung von Fahrschülern auferlegt sind (vgl. BVerwG, B.v. 29.11.1982 - 5 B 62/81 - juris Rn. 3 f.; BayVGH, B.v. 28.1.2013 - 11 CS 12.1965 - juris Rn. 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2018 - 8 B 717/18

    Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis bzgl. Zweifel an der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 1997 - 1 B 34.97 -, juris Rn. 8 (zum Gewerberecht); Bay. VGH, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 11 CS 12.1965 -, juris Rn. 19; OVG NRW, Beschluss vom 27. Juni 2000 - 8 A 525/00 -, juris Rn. 20 (zur Anerkennung als Beschäftigungsstelle des Zivildienstes).
  • VG Regensburg, 06.08.2013 - RN 5 S 13.1127

    Die Übergangsregelung des § 29 Abs. 4 GlüStV ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist dieser Betrag nach Nr. 1.5 des Streitwertkataloges zu halbieren (vgl. BayVGH vom 28.1.2013, Az. 11 CS 12.1965 ).
  • VG Regensburg, 16.08.2013 - RN 5 E 13.1128

    Spielhallen; Mehrfachkonzessionen; Abstandsregelung; Verwendung der Spielgeräte

    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist dieser Betrag nach Nr. 1.5 des Streitwertkataloges zu halbieren (vgl. BayVGH vom 28.1.2013, Az. 11 CS 12.1965 ).
  • VG Regensburg, 06.08.2013 - RN 5 E 13.1126

    Die Übergangsregelung des § 29 Abs. 4 GlüStV ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

  • VG Potsdam, 26.10.2023 - 3 L 470/23
  • VG Düsseldorf, 28.09.2017 - 6 K 2181/17

    Widerruf; Seminarerlaubnis für Fahrlehrer; Aufbauseminar; Tagesnachwiese;

  • VG Neustadt, 25.05.2023 - 1 L 431/23

    Für sofort vollziehbar erklärter Widerruf der Fahrlehrererlaubnis

  • VGH Bayern, 21.10.2015 - 11 ZB 15.1962

    Widerruf der Fahrlehrerlaubnis; Ausbildung von Fahrschülern trotz Erlöschens der

  • VG Regensburg, 03.04.2014 - RO 5 K 13.524

    Zum Erfordernis einer einem Hauptschulabschluss gleichwertigen Vorbildung bei der

  • VG Regensburg, 28.10.2013 - RN 5 S 13.1723

    I. Eine Zwangsgeldandrohung setzt noch keinen nachweisbaren Auflagenverstoß

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